• Hilfetelefon: 08000 116 016

FAQ

FAQ2022-05-03T13:49:45+00:00
Was ist Häusliche Gewalt?2022-04-28T14:07:43+00:00

Unter Häuslicher Gewalt versteht man jede Form von Gewalt zwischen zwei erwachsenen Personen, die in einer partnerschaftlichen Beziehung stehen oder standen. Häusliche Gewalt kann in Form von körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt stattfinden.

Welche Hilfe gibt es bei Häuslicher Gewalt?2022-05-03T13:43:39+00:00

Rufen Sie im Notfall die Polizei 110

Wenden Sie sich an eine Fachberatungsstelle.

Jederzeit können Sie, in Ihrer Muttersprache, am Hilfetelefon 08000116016 mit einer Person über Ihre Situation sprechen.

Sind nur Frauen von Häuslicher Gewalt betroffen?2022-05-03T13:44:41+00:00

Frauen sind deutlich häufiger Opfer von Häuslicher Gewalt. Es gibt aber auch Männer, die Opfer von Häuslicher Gewalt werden.

Rufen Sie im Notfall die Polizei 110 oder an das Hilfetelfon für Gewalt an Männern 0800 1239900

Muss ich nach Häuslicher Gewalt in ein Frauenhaus ziehen?2022-05-03T13:40:02+00:00

Nein, wenn Sie Häusliche Gewalt erfahren, können Sie in einem Frauenhaus einen Schutzraum vor Häuslicher Gewalt bekommen.

Die Polizei und das Familiengericht können aber durch einen Wohnungsverweis den Täter*in zeitlich begrenzt, aus der gemeinsamen Wohnung verweisen.

Muss ich mich von meine*r Partner*in trennen?2022-01-25T10:26:45+00:00

Nein, wichtig ist, dass Sie in einem sicheren Umfeld leben können. Wenn Sie in Ihrer Partnerschaft trotz statt gefundener Häuslicher Gewalt Wege finden, sich wieder gewaltfrei zu begegnen, müssen Sie sich nicht zwangsläufig trennen.

  • Eine Paarberatung kann sie dabei unterstützen.
  • Eine temporäre räumliche Trennung kann aber zunächst auch diesen Prozess unterstützen.
Ich habe Kinder!2022-01-21T17:11:50+00:00

Kinder leiden unter häuslicher Gewalt! Sie sind immer Zeugen, auch wenn sie selbst nicht geschlagen werden. Deshalb ist es wichtig, dass Kinder, ebenso wie Sie, Unterstützung in ihrer schutzlosen Situation erhalten!

Persönlicher Sicherheitsplan2022-04-28T14:08:33+00:00

PERSÖNLICHER SICHERHEITSPLAN

Obwohl ich nicht die Kontrolle habe über alles, was mein Partner macht und Gewalttätigkeiten nicht immer voraussehen kann, habe ich verschiedene Möglichkeiten, mich und meine Kinder in Sicherheit zu bringen.

Im Notfall kann ich folgendes tun

  • Flüchten:

    • Wenn ich mich dazu entscheide, kenne ich die Fluchtwege: Ausgänge, Fenster, Aufzüge.
    • Ich deponiere Geld und Ersatzschlüssel………………………., damit ich sie im Notfall griffbereit habe.
    • Ersatzschlüssel, Kopien der wichtigsten Papiere, Kleidung und Kindersachen gebe ich bei……………………….. ab, die/der sie aufbewahrt und mir bringt, wenn ich sie brauche.
    • Falls ich flüchten muss, gehe ich zu……………………….. Dies habe ich abgesprochen.
    • Falls ich nicht offen sprechen kann, benutze ich………………………..als Codewort, damit
      meine Kinder wissen, dass wir gehen und meine Freundlnnen verstehen, dass ich komme.
  • Hilfe holen

    • Ich benutze das Wort…………………. als Codewort, damit meine Freundlnnen wissen, dass sie die Polizei holen sollen.
    • Mit meinem Nachbarn / meiner Nachbarin…………………..kann ich über Gewalt sprechen und sie/ihn bitten, die Polizei zu holen, falls sie Verdächtiges wahrnehmen oder meine Klopfsignale an den Heizungsrohren hören. Ich kann Notrufnummern im Telefon speichern und meinen Kindern zeigen, wie sie Polizei oder Feuerwehr rufen. Ich stelle sicher, dass sie dann die Adresse angeben können.
    • Ich vertraue meinem Instinkt: Wenn ich gewalttätige Auseinandersetzungen kommen sehe, versuche ich, mich in der Nähe des Telefons aufzuhalten oder die Wohnung zu verlassen. Ich schaffe mir ein Handy an ohne sein Wissen.
  • Ich plane meine Flucht

    • Die wichtigsten Notfall-Nummern sind………………………………..
    • Ich trage immer Kleingeld/Telefonkarten und die wichtigsten Nummern bei mir.
    • Ich telefoniere nur von sicherer Stelle aus, damit mein Partner meine Pläne nicht erf hrt.
    • Ich kann mit………………………… meine Pläne besprechen.
    • Ich weihe meine Kinder zum Teil ein.
    • Ich eröffne ein eigenes Bankkonto mit einer eigenen Kreditkarte und mache Kopien von allen wichtigen Dokumenten, die ich bei ………………………deponiere.
  • Ich packe eine Notfalltasche 

    • Ausweis / Pass und Kinderausweise
    • evtl. Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Unterlagen über den rechtm  igen Aufenthalt
    • Geburtsurkunden / Heiratsurkunde
    • Krankenkassen-Karte (auch der Kinder)
    • Mietvertrag, Arbeitsvertrag
    • Renten-, Sozialamts- und Jobcenterbescheide
    • evtl. Sorgerechtsentscheide
    • Bankunterlagen, Sparbücher, Wertpapiere (Kopien)
    • Schmuck
    • das Nötigste für einige Tage: Kleidung, Hygieneartikel, Schulsachen, Lieblingsspielzeug, Medikamente
    • Ersatzschlüssel für Wohnung/Auto
    • Adressbuch
    • Erinnerungen: Tagebücher, Fotos und geliebte Dinge
  • Sicherheit zu Hause und bei der Arbeit nach der Trennung

    • Ich tausche Türschlösser und installiere Sicherheitsschlösser.
    • Ich vermeide Orte, an denen mein Partner mich vermutet oder sucht.
    • Ich regle im Kindergarten, wer meine Kinder abholen darf.
    • Ich ändere die Telefonnummer.
    • Bei drohender Gefahr in der  ffentlichkeit, auf dem Weg zur Arbeit, zum Kindergarten mache ich Folgendes: Ich beantrage beim zust ndigen Amtsgericht ein Kontaktverbot (zivilrechtliche Schutzanordnung) und sorge für dessen Zustellung. Ich trage diesen Gerichtsbeschluss und den Nachweis über die Zustellung immer bei mir.
  • Ich sorge für mich

    • Ich kenne eine Anwältin/Anwalt der/die mir helfen kann……..
    • Wenn ich mich schlecht fühle und überlege, ob ich in eine gefährliche Situation zurückgehe, dann kann ich………………………..anrufen oder mit……………………….. sprechen.

Die Grundlage für diesen Sicherheitsplan lieferte der “Separation Safety Plan” des Metropolitan Nashville Police Department. Zusammengestellt und übersetzt hat ihn Angelika May.

Wohnungsverweis2022-04-28T14:08:27+00:00

WOHNUNGSVERWEIS

Obwohl ich nicht die Kontrolle habe über alles, was mein Partner macht und Gewalttätigkeiten nicht immer voraussehen kann, habe ich verschiedene Möglichkeiten, mich und meine Kinder in Sicherheit zu bringen.

Ein/e gewalttätige/r Partner*in kann bei einem Polizeieinsatz von den Beamten aus der gemeinsamen Wohnung weggewiesen werden. Der WOHNUNGSVERWEIS kann von der Polizei für max. 4 Werktage (§ 27a Polizeigesetz) ausgesprochen werden. Sämtliche zur Wohnung gehörende Schlüssel müssen dann der Polizei ausgehändigt werden.
Ein RÜCKKEHRVERBOT, ANNÄHERUNGSVERBOT und ein VERBOT der KONTAKTAUFNAHME zum Opfer z.B. durch Ansprache oder Telekommunikationsmittel sind als Schutzmaßnahmen an den Wohnungsverweis gekoppelt.

VERLÄNGERUNGSMASSNAHME

Der ausgesprochene WOHNUNGSVERWEIS kann nach Anhörung beider Parteien durch das Amt für öffentliche Ordnung bis zu max. 14 Tagen verlängert werden. Zustellung der Verfügung geht an beide Beteiligte.

Unterschreibt das Opfer beim Polizeieinsatz eine EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG wird eine Berater*in aktiv und meldet sich zur Klärung, Unterstützung und Begleitung in dieser Krisensituation beim Opfer. (In der Regel innerhalb der nächsten 3 Werktage nach dem Vorfall)

In diesen 14 Tagen kann das Opfer beim zuständigen Familiengericht einen ANTRAG AUF ERLASS EINER EINSTWEILIGEN ANORDNUNG NACH DEM GEWALTSCHUTZGESETZ stellen. Das Gericht entscheidet im Eilverfahren. Es ergeht ein richterlicher Beschluss, der in der Regel max. 6 Monate gilt.

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